Sale and lease back
Sale and lease back
In diversen Geschäftsbereichen sehr interessant
Bündeln Sie Ihre Finanzierungsaktivitäten und fassen sie dann in einem Vertrag zusammen.
Bündeln Sie Ihre Finanzierungsaktivitäten und fassen sie dann in einem Vertrag zusammen.
Das geht insbesondere dann, wenn Sie noch nicht genau wissen, welche Investition in welchem Bereich wann abgeschlossen sein wird. Objekte, die nachher in einem Vertrag zusammenpassen, kaufen Sie und bezahlen sie. Wir fügen dann für Sie diese Objekte in einem Vertrag zusammen. Sie verkaufen die Objekte an die Lesinggesellschaft und reichen dabei die Ihnen vorliegenden Originalrechnungen und die dazugehörenden Bezahltnachweise (in der Regel eine Kopie des Kontoauszuges, aus dem die Bezahlung ersichtlich ist) bei.
Wichtig hierbei: Die Rechnungen dürfen nicht älter als drei Monate sein und die Vertragsobjekte müssen irgendwie zusammen passen (also nicht ein Fahrzeug mit einer EDV bündeln).
Vorteil: Ihre Liquidität bleibt erhalten, Sie schonen Ihre Bilanz und deren Kennzahlen verschlechtern sich nicht.
Sie haben Maschinen in Ihrem Anlagevermögen und wollen dieses „Vermögen“ durch „Reaktivierung“ nutzen?
Verkaufen Sie dieses Anlagevermögen an eine Leasinggesellschaft, erhalten dadurch Liquidität, die Sie anderweitig nutzen wollen und leasen die Geräte über eine bestimmte Zeit wieder zurück. Dieses ist ein etwas aufwändigerer Prozess, denn die Maschinen müssen durch die Leasinggesellschaft begutachtet werden, richten Sie sich also gerne auf einen Zeitraum von vier bis acht Wochen ein. Ein mögliches Vertragsvolumen für diese Art des Maschinenleasings darf 100.000,- € netto nicht unterschreiten. Ebenfalls ist hier auch Mietkauf möglich. Die Wahl des richtigen Finanzierungsproduktes werden wir mit Ihnen in einer gemeinsamen Entscheidung auch zur jeweils gewünschten Bilanzentwicklung treffen.
Im Bereich der Immobilien kann ein Sale-and-lease-back-Projekt sehr interessant sein. Denn:
- Sie „lagern Ihre Immobilie aus“ (hier aus Ihrem Anlagevermögen).
- Die Immobilie wird an eine speziell hierfür gegründete Objektgesellschaft übertragen, die üblicherweise als GmbH & Co. KG fungiert, wobei die Leasinggesellschaft die Komplemetärfunktion übernimmt und Ihr Unternehmen (und/oder deren Gesellschafter) als Kommanditist auftritt.
- Der Wert einer solchen Immobilie darf 3 Mio. € (besser 5 Mio. €) netto nicht unterschreiten. Eine Vertragslaufzeit liegt üblicherweise bei 20 Jahren.
- Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Immobilie „zurückübertragen“, was idR durch einen Wechsel in der Gesellschafterstrutkur der Objektgesellschaft vorgenommen wird.
- Ein solches Sale-and-lease-back darf nicht der Liquiditätsbeschaffung dienen. Man kann die bisher finanzierende Bank dabei durchaus einbinden.

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Unabhängige Leasingstrategien für Ihren Betrieb