Das geht insbesondere dann, wenn Sie noch nicht genau wissen, welche Investition in welchem Bereich wann abgeschlossen sein wird. Objekte, die nachher in einem Vertrag zusammenpassen, kaufen Sie und bezahlen sie. Wir fügen dann für Sie diese Objekte in einem Vertrag zusammen. Sie verkaufen die Objekte an die Lesinggesellschaft und reichen dabei die Ihnen vorliegenden Originalrechnungen und die dazugehörenden Bezahltnachweise (in der Regel eine Kopie des Kontoauszuges, aus dem die Bezahlung ersichtlich ist) bei.
Wichtig hierbei: Die Rechnungen dürfen nicht älter als drei Monate sein und die Vertragsobjekte müssen irgendwie zusammen passen (also nicht ein Fahrzeug mit einer EDV bündeln).
Vorteil: Ihre Liquidität bleibt erhalten, Sie schonen Ihre Bilanz und deren Kennzahlen verschlechtern sich nicht.
Sie haben Maschinen in Ihrem Anlagevermögen und wollen dieses „Vermögen“ durch „Reaktivierung“ nutzen.
Sie verkaufen dieses Anlagevermögen an eine Leasinggesellschaft, erhalten dadurch Liquidität, die Sie anderweitig nutzen wollen und leasen die Geräte über eine bestimmte Zeit wieder zurück. Dieses ist ein etwas aufwändigerer Prozess, denn die Maschinen müssen durch die Leasinggesellschaft begutachtet werden, richten Sie sich also gerne auf einen Zeitraum von vier bis acht Wochen ein.
Ein mögliches Vertragsvolumen für diese Art des Maschinenleasings darf 100.000,- € netto nicht unterschreiten.
Ebenfalls ist hier auch Mietkauf möglich. Die Wahl des richtigen Finanzierungsproduktes werden wir mit Ihnen in einer gemeinsamen Entscheidung auch zur jeweils gewünschten Bilanzentwicklung treffen.
Im Bereich der Immobilien kann ein Sale-and-lease-back-Projekt sehr interessant sein. Denn:
- Sie „lagern Ihre Immobilie aus“ (hier aus Ihrem Anlagevermögen).
- Die Immobilie wird an eine speziell hierfür gegründete Objektgesellschaft übertragen, die üblicherweise als GmbH & Co. KG fungiert, wobei die Leasinggesellschaft die Komplemetärfunktion übernimmt und Ihr Unternehmen (und/oder deren Gesellschafter) als Kommanditist auftritt.
- Der Wert einer solchen Immobilie darf 3 Mio. € (besser 5 Mio. €) netto nicht unterschreiten. Eine Vertragslaufzeit liegt üblicherweise bei 20 Jahren.
- Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Immobilie „zurückübertragen“, was idR durch einen Wechsel in der Gesellschafterstrutkur der Objektgesellschaft vorgenommen wird.
Auch hier entlasten Sie wiederum Ihre Bilanz und verbessern die Kennzahlen. Für manche Unternehmer ist das auch im Rahmen einer „vorweggenommenen Erbfolge“ interessant.
Das Immobilienleasing ist eine reine steuerliche Konstruktion. Sie dürfen hier zunächst keine Zinsvergleiche anstellen. Aber in der „Nach-Steuer-Betrachtung“ ergeben sich die Vorteile, die der Betriebsausgabenabzug der Leasingraten nach sich zieht. Das können die schon genannten Verbesserungen der Kennzahlen des operativen Betriebs, der geschaffene Liquditätsvorteil, eine indirekte Verkürzung der AfA-Zeit und ähnliche Dinge sein.
Wenn sich ihre Hausbank an der Finanzierung eines solchen Konstruktes beteiligen will, ist das jederzeit willkommen. Der „Aufpreis“ zu einer klassischen Finanzierung, der durch die Objektgesellschaft und den Leasingvertrag zwangsläufig entsteht, relativiert sich im Rahmen einer Nach-Steuer-Betrachtung in den meisten Fällen und kehrt das Konstrukt zu einem Vorteil um.