Durch die nach wie vor gegebenen Steuervorteile (Wegfall der 1-%-Versteuerung in bestimmten Fällen) können auch E-Bikes sowohl für Sie als auch für Ihre Angestellten über Leasing realisiert werden.
Wir erheben hier keine Zwangsnachlässe bei den Lieferanten wie das manche der Großen dieser Branche machen. Dadurch können Sie vielleicht noch den einen oder anderen Vorteil bei dem Lieferanten Ihres Vertrauens heraushandeln und so neben dem Betriebsausgabenabzug der Rate auch die Natur bei der Nutzung Ihres E-Bikes auf dem Weg von und zur Arbeit und auch bei sonstigen Ausfahrten genießen.